Brandabschottungen 
 Seid ein Teil des baulichen Brandschutzes (Abschottungsprinzip). Dazu werden Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet.

 

 

 

Kabel-, Rohr- und Kombiabschottungssysteme
  • Mineralfaserschotts sind Kabelabschottungen aus Mineralfaserplatten hoher Dichte mit zusätzlichen Beschichtungen. Die Platten werden in die Öffnungen gestellt, an die Installationen gearbeitet und dann beschichtet. Dabei gibt es Beschichtungen, die im Brandfall aufschäumen und eine Isolationsschicht bilden, und sogenannte Ablationsbeschichtungen, die im Brandfall durch endotherme Prozesse im Material Wärme absorbieren und auf diese Weise „isolieren“. Auch die durchgeführten Kabel und Kabeltrassen müssen auf beiden Seiten des Schotts vollständig in verschiedenen Längen (z. B. 15 cm) und in einer bestimmten Dicke mit dieser Beschichtung versehen werden.
  • Mörtelschotts verhindern Brandweiterleitungen durch Wand- und Deckenöffnungen. Auch als „Hartschott“ bezeichnet, verschließt dieses System Durchdringungen von raumabschließenden Bauteilen z. B. mit Rohren oder Kabeln feuerbeständig und rauchdicht. Der Mörtel wird in einer bestimmten Mindestdicke (i. d. R. 15–20 cm) in die Durchbrüche eingebracht. Ein Mörtel- oder auch Hartschott besteht aus Brandschutzmörtel der vor seiner Verarbeitung mit Wasser angerührt wird und dann in die Bauteilöffnung eingebracht wird. Hierbei sind gemäß den vorhandenen bauaufsichtlichen Zulassungen / Prüfzeugnisse der einzelnen Hersteller Mindestabstände zwischen den durchgeführten Medienleitungen und zu den Bauteillaibungen einzuhalten. Ebenso sind die maximal vorgegebenen Leitungsquerschnitte zu berücksichtigen. Die Schottgröße ist in der jeweiligen Zulassung beschrieben. Hier kann jedoch größtenteils von der 60-%-Regel ausgegangen werden. Diese Regel besagt, dass eine Abschottung zu jeweils maximal 60 % mit durchgeführten Leitungsanlagen belegt sein darf und das mindestens 40 % Brandschutzmaterial vorhanden sein müssen.
  • Brandschutzschäume sind meist in Kartuschen abgefüllt und bestehen aus mehreren Komponenten, die beim Auspressen vermischt werden, in der Öffnung aufschäumen, ausreagieren und dann erhärten. Sie schäumen im Brandfall durch Wärme auf und dienen u. a. als Kabelabschottung.
  • Stopfe und Formblöcke die Formblöcke werden in der Art von Backsteinen in die Öffnung eingestapelt und an die jeweiligen Installationen gearbeitet. Restöffnungen werden mit systemgebundenem Kartuschenschaum oder Brandschutzkitt verschlossen. Für Kernbohrungen gibt es je nach Durchmesser passende Stopfen, die an beiden Seiten in die Öffnung integriert werden; Restöffnungen oder Zwickel werden mit entsprechendem Kitt verschlossen. Auch die Stopfen und Formblöcke schäumen im Brandfall auf und bilden eine Isolierschicht, die die Brandweiterleitung verhindert.
  • Boxen und Manschetten sind vorgefertigte Abschottungen. Sie bestehen aus einem Stahlblechgehäuse, das in Öffnungen in Wänden, Böden, Decken und im Unterflur eingebaut wird, um Leitungen hindurchzuführen und gegen Feuer und Rauch abzuschotten. Die Box ist mit Brandschutz-Paketen ausgekleidet, die im Brandfall aufschäumen und den Innenraum verschließen. Nachdem die Leitung durchgeführt wurden, wird die Box an den Stirnseiten mit speziellen Schaumstopfen und einer dauerelastischen Dichtmasse gegen Rauch abgedichtet.

 


 

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